E-Bike

Der Buchstabe „E“ in E-Bike steht für Elektrisch unterstütztes Radfahren, also für ein Fahrrad mit Elektroantrieb. Oft hört man auch den Begriff Pedelec welches für „Pedal Electric Cycle“ steht. Die Bezeichnungen E-Bike, Elektrofahrrad oder Pedelec werden im deutschsprachigem Raum oft sinngleich verwendet, wobei der Begriff E-Bike generell für ein Fahrrad mit Elektroantrieb steht, hingegen das Pedelec für ein Fahrrad steht bei dem der Fahrer von einem Elektroantrieb nur dann unterstützt wird, wenn er gleichzeitig selbst die Pedale tritt.

In Deutschland ist das Pedelec rechtlich einem Fahrrad gleichgestellt wenn gewisse Vorraussetzungen erfüllt sind. Der Motor eines Pedelecs darf dauerhaft nur eine maximale Leistung von 250 Watt erbringen und die elektrische Unterstützung darf nur bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25km/h erfolgen. E-Bikes mit einer höheren Leistung und/oder Geschwindigkeit werden als S-Pedelec bezeichnet und sind rechtlich einem Kleinkraftrad gleichgestellt mit allen Pflichten, wie Helmpflicht, Versicherungspflicht, Kennzeichenpflicht, Betriebserlaubnis usw.
Mittlerweile ist der Mark für E-Bike recht breit aufgestellt und es gibt Fahrräder mit elektrischer Unterstützung in jeder Bauform – ob als Mountainbike, Trekkingbike, Cityrad oder auch als kleines Klapprad mit kleinerem Akku für kurze Wege – Sie finden in jedem Bereich Fahrräder mit Elektromotor.

Haben Sie Interesse an einem E-Bike dann schauen Sie einfach bei uns im Shop in München vorbei. Wir beraten Sie gerne und erörtern mit Ihnen alle Vor- und Nachteile über Antrieb, Bauform des Bikes, Ihre Ansprüche und Wünsche und das benötigte Equipment.